Anwalt Thomas Meier-Bading sieht offene Frage nach BGH-Urteil zu KI-gestützten Coaching-Angeboten Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 12. Juni 2025 (III ZR 109/24) klargestellt, dass das Merkmal der Lernerfolgskontrolle im Sinne des Fernunterr…
Anwalt Thomas Meier-Bading sieht offene Frage nach BGH-Urteil zu KI-gestützten Coaching-Angeboten Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 12. Juni 2025 (III ZR 109/24) klargestellt, dass das Merkmal der Lernerfolgskontrolle im Sinne des Fernunterrichtsgesetzes (FernUSG) weit auszulegen ist. Es reicht danach ein Fragerecht des Teilnehmers zu den gelernten Inhalten. Online-Kurse, die unter das FernUSG fallen, brauchen eine staatliche Zulassung. Fehlt sie, ist der Vertrag unwirksam – mit Rückzahlungsfolge. Neue …
