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OLG Frankfurt verbietet „Anti-Kater“-Werbung nach LMIV

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Irreführende Gesundheitsangaben bei Lebensmitteln unzulässig Das Oberlandesgericht Frankfurt hat mit Versäumnisurteil vom 14. November 2024 entschieden, dass Werbung mit der Angabe „Anti-Kater“ einen Verstoß gegen die europäische Lebensmittelinfor…

Irreführende Gesundheitsangaben bei Lebensmitteln unzulässig Das Oberlandesgericht Frankfurt hat mit Versäumnisurteil vom 14. November 2024 entschieden, dass Werbung mit der Angabe „Anti-Kater“ einen Verstoß gegen die europäische Lebensmittelinformationsverordnung darstellt und es dem beklagten Unternehmen verboten, für Lebensmittel mit der Angabe „ Anti-Kater“ zu werben (Az. 6 Ukl 1/24). Ziel und Anwendungsbereich der LMIV Die Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) trat am 13. Dezember 2014 in Kraft und …
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