Man stelle sich ein normales Einfamilienhaus mitsamt Garten vor. An der Grundstücksgrenze steht eine Fichte, die eine Höhe von 20 Metern erreicht hat. Leider wurde bei einer eingehenden Untersuchung festgestellt, dass man den Baum aus Sicherheitsgrün…
Man stelle sich ein normales Einfamilienhaus mitsamt Garten vor. An der Grundstücksgrenze steht eine Fichte, die eine Höhe von 20 Metern erreicht hat. Leider wurde bei einer eingehenden Untersuchung festgestellt, dass man den Baum aus Sicherheitsgründen fällen lassen muss. In keine Richtung ist ein ausreichend großer Fällbereich geben – sei es durch das Gartenhaus, die Immobilie selbst, die Nachbarsgrundstücke und mehr. Den Baum an einem Stück fällen zu lassen ist nicht möglich. Eine Situation, die in Berlin keine …
