Der Zwei-plus-Vier-Vertrag von 1990 gilt als das völkerrechtliche Fundament der deutschen Einheit. Er regelte nicht nur die äußeren Aspekte der Wiedervereinigung, sondern definierte zugleich die sicherheitspolitischen Rahmenbedingungen für das vereint…
Der Zwei-plus-Vier-Vertrag von 1990 gilt als das völkerrechtliche Fundament der deutschen Einheit. Er regelte nicht nur die äußeren Aspekte der Wiedervereinigung, sondern definierte zugleich die sicherheitspolitischen Rahmenbedingungen für das vereinte Deutschland. Lange Zeit wurde dieser Vertrag als historisch abgeschlossen betrachtet – als Dokument einer vergangenen Epoche. Doch die aktuellen sicherheitspolitischen Debatten in Europa zeigen, dass seine Inhalte keineswegs nur musealen Charakter haben. Ein neuer …
