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38 Jahre Lebensgemeinschaft – keine Witwenrente

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38 Jahre Lebensgemeinschaft – keine Witwenrente Frauenverband Courage sieht strukturelle Benachteiligung von Frauen und fordert Reform des Hinterbliebenenrechts Wuppertal, [Datum] Der Frauenverband Courage e. V. fordert eine Reform des § 46 Abs…

38 Jahre Lebensgemeinschaft – keine Witwenrente Frauenverband Courage sieht strukturelle Benachteiligung von Frauen und fordert Reform des Hinterbliebenenrechts Wuppertal, [Datum] Der Frauenverband Courage e. V. fordert eine Reform des § 46 Abs. 2a SGB VI. Die sogenannte Ein-Jahres-Regelung schließt Hinterbliebene von der Witwen- oder Witwerrente aus, wenn die Ehe weniger als zwölf Monate bestand – selbst dann, wenn zuvor jahrzehntelang gemeinsam gelebt und gewirtschaftet wurde. Auslöser ist der Fall einer …
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