Urteil des Bundesfinanzhofs vom 4. Februar 2025 – Az. VIII 4/22 Auch wenn ein Arzt und Partner einer Gemeinschaftspraxis überwiegend organisatorische Tätigkeiten ausübt, können die Einkünfte der gesamten Praxis aus freiberuflicher Tätigkeit erzielt …
Urteil des Bundesfinanzhofs vom 4. Februar 2025 – Az. VIII 4/22 Auch wenn ein Arzt und Partner einer Gemeinschaftspraxis überwiegend organisatorische Tätigkeiten ausübt, können die Einkünfte der gesamten Praxis aus freiberuflicher Tätigkeit erzielt werden. Das hat der Bundesfinanzhof mit Urteil vom 4. Februar 2025 entschieden (Az. VIII 4/22). Ärzte und Zahnärzte erbringen freiberufliche Tätigkeiten und die Einkünfte unterliegen nicht der Gewerbesteuer. Voraussetzung für die Befreiung von der Gewerbesteuer ist, …
