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EU-Kurzzeitvermietungsverordnung: Keine pauschale Registrierungspflicht für Ferienwohnungen ab Mai 2026

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Deutscher Ferienhausverband klärt über verbreitete Missverständnisse zur Umsetzung der EU-KV-VO auf Berlin. Bis zum 20. Mai 2026 muss die EU-Verordnung zur Kurzzeitvermietung in nationales Recht umgesetzt sein. Bereits im Vorfeld kursieren jedoch za…

Deutscher Ferienhausverband klärt über verbreitete Missverständnisse zur Umsetzung der EU-KV-VO auf Berlin. Bis zum 20. Mai 2026 muss die EU-Verordnung zur Kurzzeitvermietung in nationales Recht umgesetzt sein. Bereits im Vorfeld kursieren jedoch zahlreiche Missverständnisse über die künftigen Pflichten für Gastgeber und Agenturen. Der Deutsche Ferienhausverband stellt klar: Eine generelle Registrierungspflicht für alle Ferienwohnungen ab Mai 2026 besteht nicht. „Ein weit verbreiteter Irrtum lautet, dass künftig …
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