Urteil des Bundesfinanzhofs vom 9. April 2025 – Az. II R 39/21 Bei Steuerhinterziehung kann die Festsetzungsfrist auf zehn Jahre verlängert werden. Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil vom 9. April 2025 (Az. II R 39/21) die Voraussetzungen für d…
Urteil des Bundesfinanzhofs vom 9. April 2025 – Az. II R 39/21 Bei Steuerhinterziehung kann die Festsetzungsfrist auf zehn Jahre verlängert werden. Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil vom 9. April 2025 (Az. II R 39/21) die Voraussetzungen für die Verlängerung der Festsetzungsfrist näher definiert. Die allgemeine Festsetzungsfrist für Steuerbescheide beträgt gemäß der Abgabenordnung (AO) vier Jahre. Innerhalb dieses Zeitraums kann das Finanzamt einen Steuerbescheid erlassen oder ändern. Für Fälle, in denen …
