Seit Anfang 2024 sind Kommunen durch das Wärmeplanungsgesetz (WPG) als im Regelfall planungsverantwortliche Stellen verpflichtet, kommunale Wärmepläne zu erstellen. Für Gemeindegebiete mit mehr als 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern müssen diese sp…
Seit Anfang 2024 sind Kommunen durch das Wärmeplanungsgesetz (WPG) als im Regelfall planungsverantwortliche Stellen verpflichtet, kommunale Wärmepläne zu erstellen. Für Gemeindegebiete mit mehr als 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern müssen diese spätestens Mitte 2026 vorliegen. Doch wie lässt sich der Übergang von der Planung in die praktische Umsetzung erfolgreich gestalten? Genau hier setzen neue Praxisleitfäden der Stiftung Umweltenergierecht an. Gemeinsam mit den Projektpartnern adelphi research gGmbH sowie …
