Mit dem Anwendungserlass zur E-Rechnung vom 15. Oktober 2025 hat das Bundesfinanzministerium die gesetzlichen Vorgaben zur elektronischen Rechnungsstellung deutlich konkretisiert. Für Unternehmen bedeutet dies: neue Pflichten, präzisierte Format- un…
Mit dem Anwendungserlass zur E-Rechnung vom 15. Oktober 2025 hat das Bundesfinanzministerium die gesetzlichen Vorgaben zur elektronischen Rechnungsstellung deutlich konkretisiert. Für Unternehmen bedeutet dies: neue Pflichten, präzisierte Format- und Prüfanforderungen sowie klare Vorgaben zur Archivierung und Prozessgestaltung. Wer diese Regelungen nicht rechtzeitig und korrekt umsetzt, riskiert fehlerhafte Rechnungen, Rückläufer, zusätzlichen manuellen Aufwand und im schlimmsten Fall den Verlust des …
