Mit dem aktuellen BMF-Schreiben vom 15.10.2025 zur elektronischen Rechnungsstellung gewinnt die Umstellung auf echte E-Rechnungsprozesse erneut an Bedeutung. Die jetzt veröffentlichten Vorgaben zur technischen Validierung gelten für alle E-Rechnung…
Mit dem aktuellen BMF-Schreiben vom 15.10.2025 zur elektronischen Rechnungsstellung gewinnt die Umstellung auf echte E-Rechnungsprozesse erneut an Bedeutung. Die jetzt veröffentlichten Vorgaben zur technischen Validierung gelten für alle E-Rechnungen in Deutschland – unabhängig davon, ob diese als XRechnung, ZUGFeRD oder über Peppol übertragen werden. Damit beginnt für Unternehmen eine Phase, in der die bisherige zum Teil von den Unternehmen zögerlich angegangene Übergangspraxis nicht mehr aus. Das BMF definiert …
