R. K. aus Essen berichtet uns den folgenden Fall, zu dem wir vorab die Fakten benennen: Seine Tochter M. hatte den Vater fälschlicherweise des Missbrauchs beschuldigt. Die Polizei und Staatsanwaltschaft fanden keine Beweise, die Aussagen des Kindes wa…
R. K. aus Essen berichtet uns den folgenden Fall, zu dem wir vorab die Fakten benennen: Seine Tochter M. hatte den Vater fälschlicherweise des Missbrauchs beschuldigt. Die Polizei und Staatsanwaltschaft fanden keine Beweise, die Aussagen des Kindes waren zu schwach, daher kam es zu keiner Verurteilung. Das OLG Hamm nimmt trotzdem aus eigener Sachkunde eine “Wahrscheinlichkeit” an. Überwachungskameras und sonstige objektive Beweismittel beweisen, dass es keinen Missbrauch gab und gibt. Nunmehr, nach Jahren der …
