Mit der Einführung der gesetzlichen Pflicht zur elektronischen Arbeitszeiterfassung wird die Einhaltung der Vorgaben Teil des betrieblichen Arbeitsschutzes und damit auch behördlich überprüfbar.
Unternehmen, die gegen die neuen Regeln verstoßen, mü…
Mit der Einführung der gesetzlichen Pflicht zur elektronischen Arbeitszeiterfassung wird die Einhaltung der Vorgaben Teil des betrieblichen Arbeitsschutzes und damit auch behördlich überprüfbar. Unternehmen, die gegen die neuen Regeln verstoßen, müssen künftig mit Bußgeldern, Auflagen oder weiteren arbeitsrechtlichen Folgen rechnen. Welche Verstöße können geahndet werden? Laut dem Entwurf des Bundesarbeitsministeriums gelten Verstöße insbesondere dann als ordnungswidrig, wenn Arbeitgeber Arbeitszeiten nicht, …
