Ein aktuelles Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt setzt ein wichtiges Signal für Versicherte: Eine einmal anerkannte Berufsunfähigkeitsrente darf nicht ohne eindeutigen medizinischen Nachweis einer erheblichen gesundheitlichen Verbesserung einges…
Ein aktuelles Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt setzt ein wichtiges Signal für Versicherte: Eine einmal anerkannte Berufsunfähigkeitsrente darf nicht ohne eindeutigen medizinischen Nachweis einer erheblichen gesundheitlichen Verbesserung eingestellt werden. Die Beweislast liegt vollständig beim Versicherer – nicht beim Versicherten. Im Mittelpunkt des Falls stand ein selbstständiger Steinmetzmeister, der nach vielen Jahren körperlich anspruchsvoller Arbeit an einer chronischen depressiven Störung, einer …
