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D&O-Versicherung haftet nicht bei Pflichtverstoß

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Urteil des OLG Frankfurt vom 5. März 2025, Az. 7 U 134/23 Zu den Pflichten eines Geschäftsführers gehört es, rechtzeitig Insolvenzantrag zu stellen, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig oder überschuldet ist. Liegt Insolvenzreife vor, dürfen keine…

Urteil des OLG Frankfurt vom 5. März 2025, Az. 7 U 134/23 Zu den Pflichten eines Geschäftsführers gehört es, rechtzeitig Insolvenzantrag zu stellen, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig oder überschuldet ist. Liegt Insolvenzreife vor, dürfen keine Zahlungen mehr geleistet werden. Verletzt der Geschäftsführer seine insolvenzrechtlichen Pflichten, kann das zum Verlust seines Versicherungsschutzes aus seiner D&O-Versicherung führen. Das hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG Frankfurt) als zweite …
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