Auch Altbeteiligungen müssen gemeldet werden – OLG Hamburg, Az. 2 Orbs 38/24 Beteiligungen an ausländischen Kapitalgesellschaften müssen bei einem Umzug nach Deutschland den deutschen Finanzbehörden angezeigt werden. Das hat das OLG Hamburg mit Be…
Auch Altbeteiligungen müssen gemeldet werden – OLG Hamburg, Az. 2 Orbs 38/24 Beteiligungen an ausländischen Kapitalgesellschaften müssen bei einem Umzug nach Deutschland den deutschen Finanzbehörden angezeigt werden. Das hat das OLG Hamburg mit Beschluss vom 26. November 2024 deutlich gemacht (Az. 2 Orbs 38/24). Die Beteiligung an einer ausländischen Beteiligung muss demnach innerhalb der vorgesehenen Frist mitgeteilt werden. In Deutschland gilt gemäß § 138 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 AO (Abgabenordnung) eine …
