Mit dem Anwendungserlass zur E-Rechnung vom 15. Oktober 2025 hat das Bundesfinanzministerium (BMF) die rechtlichen und technischen Vorgaben zur elektronischen Rechnungstellung präzisiert – und damit neue Pflichten für Unternehmen geschaffen. Wer ab 20…
Mit dem Anwendungserlass zur E-Rechnung vom 15. Oktober 2025 hat das Bundesfinanzministerium (BMF) die rechtlichen und technischen Vorgaben zur elektronischen Rechnungstellung präzisiert – und damit neue Pflichten für Unternehmen geschaffen. Wer ab 2026 rechtssicher E-Rechnungen ausstellen, empfangen, prüfen und archivieren will, muss seine internen Prozesse jetzt anpassen. Um Unternehmen, Steuerberater:innen und öffentliche Einrichtungen bei der Umsetzung zu unterstützen, bietet die AH Akademie für Fortbildung …
