Begünstigung bleibt auch nach Widerruf bestehen – Urteil Bundesfinanzhof, Az. II R 34/22 Bei der Schenkung von Betriebsvermögen können gemäß § 13a ErbStG (Erbschaftssteuer- und Schenkungssteuergesetz) steuerliche Begünstigungen in Anspruch genommen …
Begünstigung bleibt auch nach Widerruf bestehen – Urteil Bundesfinanzhof, Az. II R 34/22 Bei der Schenkung von Betriebsvermögen können gemäß § 13a ErbStG (Erbschaftssteuer- und Schenkungssteuergesetz) steuerliche Begünstigungen in Anspruch genommen werden. Der Bundesfinanzhof entschied mit Urteil vom 19. März 2025 (Az. II R 34/22), dass die Begünstigung auch bei einem Widerruf der Schenkung Bestand haben kann. Einführung in die Schenkungssteuer Die Schenkungssteuer ist ein zentrales Thema im deutschen Steuerrecht …
