EuG bekräftigt Schutz der geografischen Ursprungsbezeichnung für Pinot Noir – Az. T-239/23 Die Bezeichnung Champagner für den prickelnden Schaumwein ist geschützt. Das Gericht der Europäischen Union (EuG) hat den Schutz der Ursprungsbezeichnung bekr…
EuG bekräftigt Schutz der geografischen Ursprungsbezeichnung für Pinot Noir – Az. T-239/23 Die Bezeichnung Champagner für den prickelnden Schaumwein ist geschützt. Das Gericht der Europäischen Union (EuG) hat den Schutz der Ursprungsbezeichnung bekräftigt. Mit Urteil vom 25. Juni 2025 hat das EuG entschieden, dass ein italienisches Unternehmen seine Schaumweine nicht unter der Bezeichnung „Nero Champagne“ anbieten darf (Az. T-239/23). Der Markeninhaber ist verpflichtet, die Marke regelmäßig im geschäftlichen …
