Ein kürzlich ergangener Beschluss des Oberlandesgerichts (OLG) Zweibrücken (Az. 8 W 66/24) sorgt für Aufsehen: Eine Erbschaft konnte nicht angetreten werden, weil das Testament nur als Kopie vorlag und Zweifel an der Gültigkeit des Testaments bestan…
Ein kürzlich ergangener Beschluss des Oberlandesgerichts (OLG) Zweibrücken (Az. 8 W 66/24) sorgt für Aufsehen: Eine Erbschaft konnte nicht angetreten werden, weil das Testament nur als Kopie vorlag und Zweifel an der Gültigkeit des Testaments bestanden. Für Marius Hebebrand , Notar in Dortmund , ist dieser Fall ein klares Signal an alle Bürger, die Sicherheit ihres letzten Willens nicht dem Zufall zu überlassen. „Die Entscheidung aus Rheinland-Pfalz bestätigt, was viele unterschätzen: Ein Testament ist nur so …
