Strukturelle Machtgefälle können auch an Universitäten zu Machtmissbrauch – z. B. in Form von sexualisierter Gewalt oder Verstößen gegen gute wissenschaftliche Praxis (DFG, 2024) – führen, das durch hierarchische, abhängigkeitsgeprägte Arbeitsverhältn…
Strukturelle Machtgefälle können auch an Universitäten zu Machtmissbrauch – z. B. in Form von sexualisierter Gewalt oder Verstößen gegen gute wissenschaftliche Praxis (DFG, 2024) – führen, das durch hierarchische, abhängigkeitsgeprägte Arbeitsverhältnisse und unterschiedliche Diskriminierungsformen begünstigt wird (VHD, 2025). Machtmissbrauch kann alle Beschäftigten an Universitäten betreffen, jedoch ist das Machtgefälle zwischen befristet angestellten wissenschaftlichen Mitarbeitenden (z. B. auf …