Hamburg, 06.10.2025 – Unternehmen, die im Jahr 2021 in Forschung und Entwicklung investiert haben, können diese Aufwendungen noch bis zum 31.12.2025 über die Forschungszulage geltend machen. Voraussetzung ist eine BSFZ-Bescheinigung . Der anschli…
Hamburg, 06.10.2025 – Unternehmen, die im Jahr 2021 in Forschung und Entwicklung investiert haben, können diese Aufwendungen noch bis zum 31.12.2025 über die Forschungszulage geltend machen. Voraussetzung ist eine BSFZ-Bescheinigung . Der anschließende Antrag beim Finanzamt muss innerhalb der vierjährigen Festsetzungsfrist gestellt werden. Das Wachstumschancengesetz und das Investitionssofortprogramm ermöglichen neue steuerliche Vorteile Mit dem Wachstumschancengesetz und dem Investitionssofortprogramm …