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Forschungszulage: Letzte Chance F&E-Kosten für 2021 einzureichen und ab 2026 mehr Förderung zu sichern

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Hamburg, 06.10.2025 – Unternehmen, die im Jahr 2021 in Forschung und Entwicklung investiert haben, können diese Aufwendungen noch bis zum 31.12.2025 über die Forschungszulage geltend machen. Voraussetzung ist eine BSFZ-Bescheinigung . Der anschli…

Hamburg, 06.10.2025 – Unternehmen, die im Jahr 2021 in Forschung und Entwicklung investiert haben, können diese Aufwendungen noch bis zum 31.12.2025 über die Forschungszulage geltend machen. Voraussetzung ist eine BSFZ-Bescheinigung . Der anschließende Antrag beim Finanzamt muss innerhalb der vierjährigen Festsetzungsfrist gestellt werden. Das Wachstumschancengesetz und das Investitionssofortprogramm ermöglichen neue steuerliche Vorteile Mit dem Wachstumschancengesetz und dem Investitionssofortprogramm …
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