Auch im Homeoffice besteht Unfallversicherungsschutz Das stimmt. Wer sich im Homeoffice eine Verletzung zuzieht, die in klarem Zusammenhang mit der Berufsausübung steht, genießt den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Das gilt laut ARAG Expe…
Auch im Homeoffice besteht Unfallversicherungsschutz Das stimmt. Wer sich im Homeoffice eine Verletzung zuzieht, die in klarem Zusammenhang mit der Berufsausübung steht, genießt den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Das gilt laut ARAG Experten selbst dann, wenn der Unfall durch private Geräte hervorgerufen wird. In einem konkreten Fall wollte ein selbstständiger Busunternehmer, der im Wohnzimmer seines Hauses Büroarbeiten erledigte, nach Arbeitsbeginn die Raumtemperatur regulieren. Als er im …