Liebesbeziehungen am Arbeitsplatz sind kein Tabu, werfen aber wichtige Fragen auf: Gibt es eine Pflicht zur Offenlegung? Welche Rolle spielen Arbeitsrecht
„Als Compliance‑Expertin werde ich oft gefragt, ob Liebesbeziehungen am Arbeitsplatz – ins…
Liebesbeziehungen am Arbeitsplatz sind kein Tabu, werfen aber wichtige Fragen auf: Gibt es eine Pflicht zur Offenlegung? Welche Rolle spielen Arbeitsrecht "Als Compliance‑Expertin werde ich oft gefragt, ob Liebesbeziehungen am Arbeitsplatz - insbesondere in deutschen Aktiengesellschaften - erlaubt sind und ob es eine Pflicht zur Offenlegung gibt. Die Antwort ist differenziert: Liebesbeziehungen sind grundsätzlich nicht verboten, können jedoch erhebliche Risiken bergen. Entscheidend sind ein wirkungsvolles …