Das Geld, welches die Mitarbeiter sparen, sparen diese auf einem Konto des Arbeitgebers. Dieses Konto ist durch einen Treuhänder gesichert. Es handelt sich hierbei um ein echtes Treuhandkonto, keine Verpfändung. Der Arbeitgeber hat jetzt die Möglichke…
Das Geld, welches die Mitarbeiter sparen, sparen diese auf einem Konto des Arbeitgebers. Dieses Konto ist durch einen Treuhänder gesichert. Es handelt sich hierbei um ein echtes Treuhandkonto, keine Verpfändung. Der Arbeitgeber hat jetzt die Möglichkeit, diese Gelder anzulegen. Dafür hat der Gesetzgeber in den §§ 80-86 SGB IV strenge Anlagevorschriften geschaffen. Diese sorgen dafür, dass ein Verlust der Gelder so gut wie ausgeschlossen ist. Dies schützt zum einen den Arbeitgeber als auch den Arbeitnehmer vor dem …