Seit 2023 gilt das neue Ehegatten-Notvertretungsrecht. Doch wer glaubt, damit auf eine Vorsorgevollmacht verzichten zu können, irrt. Denn es greift nur selten – mit teils gravierenden Folgen.
Seit Anfang 2023 dürfen Ehegatten einander in medizinisc…
Seit 2023 gilt das neue Ehegatten-Notvertretungsrecht. Doch wer glaubt, damit auf eine Vorsorgevollmacht verzichten zu können, irrt. Denn es greift nur selten - mit teils gravierenden Folgen. Seit Anfang 2023 dürfen Ehegatten einander in medizinischen Akutsituationen für einige Wochen vertreten. Das neue Notvertretungsrecht klingt erstmal beruhigend - ist aber im Ernstfall nicht mehr als ein Tropfen auf den heißen Stein. Denn es gilt nur für gesundheitliche Entscheidungen und nur für einen Zeitraum von maximal …