Neueinstellungen in sozialversicherungspflichtige Teilzeitbeschäftigung sind mit 16,7 Prozent stärker von der Mindestlohnerhöhung betroffen als solche in Vollzeitzeitbeschäftigung mit 11,9 Prozent. Regional betrachtet liegt der Anteil in Ostdeutschlan…
Neueinstellungen in sozialversicherungspflichtige Teilzeitbeschäftigung sind mit 16,7 Prozent stärker von der Mindestlohnerhöhung betroffen als solche in Vollzeitzeitbeschäftigung mit 11,9 Prozent. Regional betrachtet liegt der Anteil in Ostdeutschland mit 14,7 Prozent über dem Durchschnitt, während er in Westdeutschland mit 12,6 Prozent leicht darunter liegt. „Betriebe passen die Beschäftigung erfahrungsgemäß eher dadurch an, dass sie seltener neu einstellen, statt Kündigungen auszusprechen. Daher ist es besonders …