Essen, 30. Juni 2025. Spätestens im kommenden Jahr steht die Versorgung mit Grillholzkohle aller Art in Deutschland und anderen europäischen Ländern in Frage. Ab 1. Januar 2026 muss Holzkohle auf dem Seeweg ausnahmslos als Gefahrgut deklariert und tra…
Essen, 30. Juni 2025. Spätestens im kommenden Jahr steht die Versorgung mit Grillholzkohle aller Art in Deutschland und anderen europäischen Ländern in Frage. Ab 1. Januar 2026 muss Holzkohle auf dem Seeweg ausnahmslos als Gefahrgut deklariert und transportiert werden, eine bislang gültige Ausnahme wurde ersatzlos gestrichen. Das regelt eine neue Vorschrift der UN-Schifffahrtsorganisation IMO in London. Bei der Branchenvereinigung Barbecue Industry Association Grill (BIAG) e.V. stößt dieses Vorgehen auf …