Der Verband IfKom begrüßt die von der Regierungskoalition eingebrachte Gesetzesänderung, doch weitere müssen folgen.
Das Telekommunikationsgesetz hat eine zusätzliche Bestimmung erhalten, die bis zum Jahr 2030 den Ausbau von Telekommunikationsnetzen…
Der Verband IfKom begrüßt die von der Regierungskoalition eingebrachte Gesetzesänderung, doch weitere müssen folgen. Das Telekommunikationsgesetz hat eine zusätzliche Bestimmung erhalten, die bis zum Jahr 2030 den Ausbau von Telekommunikationsnetzen als "im überragenden öffentlichen Interesse" definiert. Wesentlicher Zweck ist die Beschleunigung von Verfahrensprozessen und Genehmigungsverfahren. Denn durch diese Gesetzesänderung soll dem Ausbau von TK-Linien bei der Abwägung der unterschiedlichen Belange Vorrang …