Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz macht ab morgen Schluss mit schwer nutzbaren Websites. Unternehmen müssen ihre Online-Auftritte so gestalten, dass auch Menschen mit Behinderungen problemlos einkaufen, buchen oder sich registrieren können. Wer nic…
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz macht ab morgen Schluss mit schwer nutzbaren Websites. Unternehmen müssen ihre Online-Auftritte so gestalten, dass auch Menschen mit Behinderungen problemlos einkaufen, buchen oder sich registrieren können. Wer nicht handelt, riskiert rechtliche Probleme. Bisher konnten viele Menschen mit Seh- oder Hörbehinderungen Online-Shops nicht richtig nutzen. Das neue Gesetz ändert das: Alle Websites, über die Kunden Verträge abschließen können, müssen barrierefrei werden. Das gilt für …