23. Juni 2025 – In nur fünf Tagen tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft. Es verpflichtet auch Immobilienmakler und Wohnimmobilienverwalter, ihre digitalen Touchpoints – von Objektexposés bis Mieterportalen – barrierefrei zu …
23. Juni 2025 – In nur fünf Tagen tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft. Es verpflichtet auch Immobilienmakler und Wohnimmobilienverwalter, ihre digitalen Touchpoints – von Objektexposés bis Mieterportalen – barrierefrei zu gestalten. Fehlt die Zugänglichkeit, drohen Bußgelder von bis zu 100 000 Euro und im Extremfall die Abschaltung der Website. Was gilt ab 28. Juni 2025? Websites & Online-Portale müssen den Anforderungen der Norm EN 301 549 (WCAG 2.2 AA) entsprechen. …