Mainaschaff, 5. Mai 2025 – In weniger als zwei Monaten schlägt für Deutschlands Verbände die Stunde der Wahrheit: Ab dem 28. Juni 2025 verpflichtet das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) alle verbrauchernahen digitalen Angebote zur Barriere…
Mainaschaff, 5. Mai 2025 – In weniger als zwei Monaten schlägt für Deutschlands Verbände die Stunde der Wahrheit: Ab dem 28. Juni 2025 verpflichtet das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) alle verbrauchernahen digitalen Angebote zur Barrierefreiheit – vom Mitglieder‑Portal bis zum Online‑Anmeldeformular. Wer die Frist verpasst, riskiert Bußgelder von bis zu 100 000 Euro , Abmahnungen und im schlimmsten Fall sogar die Abschaltung seiner Website. Doch hinter dem gesetzlichen Druck steckt eine gewaltige …
