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Kleinunternehmen: Was auch mit umsatzsteuerfreien Umsätzen unabdingbar ist

6 Monaten ago written by
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Während sich aktuell die Umsatzgrenzen für Kleinunternehmer erneut geändert haben, können wieder mehr Gründer von der besonderen Kleinunternehmerregelung profitieren. Wer die Regelung beansprucht, muss trotzdem zahlreiche Fragen klären. Das betrifft die Zugehörigkeit des Kleinunternehmens zur Gruppe der Freiberufler oder Gewerbetreibenden genauso wie die Abgabe des Fragebogens für die steuerliche Erfassung. Darüber hinaus ist die sorgfältige Abklärung der notwendigen Steuererklärungen und Mitgliedschaften sehr bedeutend.

Abklärung von Freiberufler- oder Gewerbe-Status des Kleinunternehmens

Ob Hinweise für Kleinunternehmer im Einzelfall relevant sind, hängt oft vom Status als Gewerbetreibender oder Freiberufler ab. Daher sollte bei der Gründung immer schnell geklärt werden, welcher von den beiden Gruppen ein Selbstständiger angehört. Bei der Unterscheidung zwischen Gewerbetreibenden und Freiberuflern spielt es keine Rolle, ob es sich um ein Kleinunternehmen oder andere Unternehmensformen handelt.

Denn die Höhe des Umsatzes ist dafür nicht maßgeblich. Stattdessen entscheidet die konkrete Tätigkeit über eine eventuelle Einstufung als Gewerbe oder Freiberufler. Auch unter Kleinunternehmern finden sich umstrittene Grenzfälle, in denen es unterschiedliche Ansichten zur Anerkennung von einem Freiberufler-Status gibt. Bei den folgenden Ansprechpartnern können sich Betroffene über die Voraussetzungen hierfür und die eventuelle Notwendigkeit einer Gewerbeanmeldung im Einzelfall genauer informieren:

  • Gründungsberater
  • Finanzämter
  • Gewerbeämter

Fragebogen zur steuerlichen Erfassung als erster Schritt

Unabhängig vom Status als Freiberufler oder Gewerbetreibender ist es für jeden Kleinunternehmer zwingend erforderlich, den vollständig ausgefüllten Fragebogen zur steuerlichen Erfassung im Rahmen der Gründung an das zuständige Finanzamt zu übermitteln. Mit einem Umsatz unter den Kleinunternehmer-Umsatzgrenzen ist es besonders wichtig, dieses Formular vollständig und korrekt auszufüllen. Denn im Fragebogen müssen neue Unternehmen angeben, ob die Kleinunternehmerregelung beansprucht wird.

Theoretisch besteht die Möglichkeit, als Gründer auf die Anerkennung als Kleinunternehmer und die damit verbundenen Vorteile zu verzichten. Ob dieser Verzicht in einem Ausnahmefall Sinn ergibt und sich wegen besonderen Umständen positiv auswirkt, kann ausschließlich ein Steuerberater zuverlässig beantworten. Weil diese Entscheidung in der Regel für einen längeren Zeitraum bindend ist, sollten die Beteiligten sorgfältig darüber nachdenken.

Frühzeitiger Blick auf notwendige Steuererklärungen für Kleinunternehmer

Kleinunternehmer müssen sich frühzeitig mit den notwendigen Steuererklärungen befassen. Neben den persönlichen Einkommenssteuererklärungen und eventuellen Feststellungserklärungen einer Personengesellschaft können weitere Erklärungen notwendig sein. Obwohl mit einer beanspruchten Kleinunternehmerregelung zumeist eine Umsatzsteuer-Voranmeldung unnötig ist und Umsätze umsatzsteuerfrei bleiben, verlangen Finanzämter in manchen Fällen trotzdem für jedes Kalenderjahr eine Umsatzsteuererklärung vom Kleinunternehmer. Bei einem Kleingewerbe können die Ämter außerdem eine Gewerbesteuererklärung fordern, obwohl der Gewinn den Freibetrag unterschreitet. Im Zweifelsfall ist daher die Kontaktaufnahme zur verantwortlichen Finanzbehörde ratsam.

Mitgliedschaften bei der Kammer, Berufsgenossenschaften und Versicherungen

Kleinunternehmer mit einem Gewerbe sollten sich auch zeitnah darüber informieren, ob mit der Anmeldung des Betriebs eine Mitgliedschaft in der Handwerkskammer oder der Handelskammer entstanden ist. Die dortigen Ansprechpartner bieten für Gründer oft Unterstützung an. Zugleich ist es für Kleinunternehmen unverzichtbar, notwendige Mitgliedschaften bei Berufsgenossenschaften, den Sozialversicherungen und weiteren Versicherungen im Detail abzuklären.

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Allgemein
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