Urteil des EuGH vom 19.12.2024 – C-157/23 Der EuGH hat mit Urteil vom 19. Dezember 2024 die Anwendung der Produkthaftungsrichtlinie verschärft (Az.: C-157/23). Demnach können auch Lieferanten für fehlerhafte Produkte haftbar sein, wenn ihr Name …
Urteil des EuGH vom 19.12.2024 – C-157/23 Der EuGH hat mit Urteil vom 19. Dezember 2024 die Anwendung der Produkthaftungsrichtlinie verschärft (Az.: C-157/23). Demnach können auch Lieferanten für fehlerhafte Produkte haftbar sein, wenn ihr Name oder Erkennungszeichen mit dem des Herstellers ganz oder zumindest teilweise übereinstimmt. Mit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs hat sich das Produkthaftungsrisiko für Lieferanten und andere Vertriebspartner erheblich verschärft, so die Wirtschaftskanzlei MTR …