Irreführende Herkunftsangabe oder Sortenbezeichnung Sogenannte Dubai-Schokolade ist in aller Munde. Sie sorgt aber auch für rechtliche Auseinandersetzungen. Das Landgericht Köln hat mit Beschluss vom 6. Januar 2025 entschieden, dass Dubai-Schoko…
Irreführende Herkunftsangabe oder Sortenbezeichnung Sogenannte Dubai-Schokolade ist in aller Munde. Sie sorgt aber auch für rechtliche Auseinandersetzungen. Das Landgericht Köln hat mit Beschluss vom 6. Januar 2025 entschieden, dass Dubai-Schokolade aus Dubai kommen oder einen sonstigen geografischen Bezug haben muss. Ansonsten dürfe sie nicht so oder ähnlich bezeichnet werden, stellte das Gericht im Rahmen einer einstweiligen Verfügung klar (Az.: 33 O 525/44). Verbraucher können mit geografischen …