In einem jüngst ergangenen Urteil hat das Amtsgericht Hanau (Urteil v. 25.10.2023, 94 C 21/22) entschieden, dass eine Verunreinigung von Balkonen durch Taubenkot nicht als Mietmangel zu betrachten ist. Diese Entscheidung hat weitreichende Implikat…
In einem jüngst ergangenen Urteil hat das Amtsgericht Hanau (Urteil v. 25.10.2023, 94 C 21/22) entschieden, dass eine Verunreinigung von Balkonen durch Taubenkot nicht als Mietmangel zu betrachten ist. Diese Entscheidung hat weitreichende Implikationen für das Mietrecht und klärt eine bisher uneinheitlich gehandhabte Frage. Leitsatz Der Leitsatz des Urteils besagt klar und deutlich, dass ein Mieter, der auf seinem Balkon regelmäßig Taubenkot vorfindet, weder die Miete mindern noch vom Vermieter eine …