Das Urteil des Amtsgerichts Neukölln (Aktenzeichen.: 18 C 298/22) behandelt die fristlose Kündigung eines Mietvertrags aufgrund schwerwiegender Bedrohungen gegenüber anderen Mietern . In dem Fall hatte der Mieter seine Nachbarn verbal mit Körperver…
Das Urteil des Amtsgerichts Neukölln (Aktenzeichen.: 18 C 298/22) behandelt die fristlose Kündigung eines Mietvertrags aufgrund schwerwiegender Bedrohungen gegenüber anderen Mietern . In dem Fall hatte der Mieter seine Nachbarn verbal mit Körperverletzung und Tod bedroht. Das Gericht entschied, dass solche Drohungen den Hausfrieden massiv stören und das Vertrauen zwischen den Mietparteien irreparabel beschädigen. Daher war dem Vermieter eine Fortsetzung des Mietverhältnisses nicht zumutbar, und eine vorherige …