Meldeschwellen werden angehoben und Fristen vereinheitlicht Am 1. Januar 2025 sind verschiedene Änderungen der Außenwirtschaftsverordnung (AWV) in Kraft getreten. So wurde bspw. die Meldepflicht für grenzüberschreitende Zahlungen auf 50.000 Euro…
Meldeschwellen werden angehoben und Fristen vereinheitlicht Am 1. Januar 2025 sind verschiedene Änderungen der Außenwirtschaftsverordnung (AWV) in Kraft getreten. So wurde bspw. die Meldepflicht für grenzüberschreitende Zahlungen auf 50.000 Euro angehoben. Zudem wurden Meldefristen vereinheitlicht. Die AWV-Meldepflicht dient der Sicherung des Finanzsystems und soll u.a. vor Geldwäsche schützen. Sie gilt für Unternehmen und Privatleute gleichermaßen und betrifft sowohl ausgehende als auch eingehende …