background img

Bis zu 100.000 Euro Bußgeld !

8 Monaten ago written by
banner

Ab dem 28. Juni 2025 tritt in Deutschland das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft – und das betrifft nahezu alle Unternehmen und Organisationen mit einer eigenen Website oder digitalen Angeboten. Wer Onlineshops betreibt, Kontaktformulare…

Ab dem 28. Juni 2025 tritt in Deutschland das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft – und das betrifft nahezu alle Unternehmen und Organisationen mit einer eigenen Website oder digitalen Angeboten. Wer Onlineshops betreibt, Kontaktformulare bereitstellt oder Newsletter, Chatbots und ähnliche interaktive Elemente anbietet, muss sicherstellen, dass diese Inhalte für Menschen mit Behinderungen zugänglich sind. Grundlage dafür sind die Richtlinien für barrierefreie Webinhalte (WCAG) 2.1. Was bedeutet das …
banner

Comments are closed.