Düren, [06.01.2025] – Mit der jüngsten Änderung der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV), die am 2. Dezember 2024 in Kraft trat, werden die Anforderungen an den Umgang mit Gefahrstoffen wie Asbest erheblich verschärft. Die neuen Regelungen betreffen sowo…
Düren, [06.01.2025] – Mit der jüngsten Änderung der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV), die am 2. Dezember 2024 in Kraft trat, werden die Anforderungen an den Umgang mit Gefahrstoffen wie Asbest erheblich verschärft. Die neuen Regelungen betreffen sowohl Bauherren, Arbeitgeber sowie private Haushalte. Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinatoren unterstützen bei der Einhaltung dieser Vorgaben und gewährleisten den Schutz von Gesundheit und Umwelt. Neue Anforderungen für Bauherren und Auftraggeber Bauherren und …