Urteil des Bundesfinanzhofs vom 31.07.2024 – Az.: II R 13/22 Bei der Erbschaftssteuer gilt es die Freibeträge zu nutzen. Der wirksame Erbverzicht eines Vaters gegenüber seinen Eltern führt jedoch nicht dazu, dass sein Sohn – also der Enkel des E…
Urteil des Bundesfinanzhofs vom 31.07.2024 – Az.: II R 13/22 Bei der Erbschaftssteuer gilt es die Freibeträge zu nutzen. Der wirksame Erbverzicht eines Vaters gegenüber seinen Eltern führt jedoch nicht dazu, dass sein Sohn – also der Enkel des Erblassers – im Erbfall den höheren Freibetrag des Kindes beanspruchen kann. Das hat der Bundesfinanzhof mit Urteil vom 31. Juli 2024 entschieden (Az.: II R 13/22). Bei der Erbschaftssteuer gelten in Abhängigkeit vom Verwandtschaftsgrad verschiedene Freibeträge. …