Arbeitgeber treffen Hinweis- und Mitwirkungspflichten Am Jahresende stehen Arbeitnehmer regelmäßig vor der Frage, was aus ihren restlichen Urlaubstagen wird, wenn sie sie im Kalenderjahr nicht mehr nehmen. Die gute Nachricht für Arbeitnehmer ist…
Arbeitgeber treffen Hinweis- und Mitwirkungspflichten Am Jahresende stehen Arbeitnehmer regelmäßig vor der Frage, was aus ihren restlichen Urlaubstagen wird, wenn sie sie im Kalenderjahr nicht mehr nehmen. Die gute Nachricht für Arbeitnehmer ist, dass der Resturlaub nicht einfach verfällt. Dies ist nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) und des Bundesarbeitsgerichts (BAG) erst dann der Fall, wenn der Arbeitgeber darauf hingewirkt hat, dass der Arbeitnehmer seinen Urlaub nimmt und ihm den …