Wie das Bundeskriminalamt als Autor des zugrundeliegenden Bundeslagebildes „Geschlechtsspezifisch gegen Frauen gerichtete Straftaten 2023“ an mehreren Stellen ausdrücklich festhält, ist bei vielen der hier erfassten Straftaten das sogenannte Dunkelfel…
Wie das Bundeskriminalamt als Autor des zugrundeliegenden Bundeslagebildes „Geschlechtsspezifisch gegen Frauen gerichtete Straftaten 2023“ an mehreren Stellen ausdrücklich festhält, ist bei vielen der hier erfassten Straftaten das sogenannte Dunkelfeld von zentraler Bedeutung. Daher bilden die gemeldeten Straftaten die tatsächlichen nur unvollständig ab; allenfalls als Untergrenze sind sie statistisch verwertbar. Speziell bei den Themenkomplexen „häusliche Gewalt“ (siehe dazu auch die Unstatistik vom Dezember 2022) …