Anfang September 2024 wurde bei der Bundeskanzlei eine Volksinitiative für die Inklusion von Menschen mit Behinderungen eingereicht. Die Initiative stützt sich insbesondere auf das Uno-Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (BRK)…
Anfang September 2024 wurde bei der Bundeskanzlei eine Volksinitiative für die Inklusion von Menschen mit Behinderungen eingereicht. Die Initiative stützt sich insbesondere auf das Uno-Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (BRK), das in der Schweiz 2014 in Kraft trat. Nach Schweizer Recht muss dieser Vertrag, wie alle vom Bund ratifizierten völkerrechtlichen Abkommen, sowohl auf Bundesebene als auch von allen Kantonen eingehalten werden. Zehn Jahre danach zeigt sich jedoch, dass das …