Urteil des OLG München vom 31.07.2024, Az.: 7 U 351/23 e Die Weiterleitung dienstlicher E-Mails an die eigene private E-Mail-Adresse kann die fristlose Kündigung von Vorstandsmitgliedern rechtfertigen. Das hat das OLG München mit Urteil vom 31. …
Urteil des OLG München vom 31.07.2024, Az.: 7 U 351/23 e Die Weiterleitung dienstlicher E-Mails an die eigene private E-Mail-Adresse kann die fristlose Kündigung von Vorstandsmitgliedern rechtfertigen. Das hat das OLG München mit Urteil vom 31. Juli 2024 entschieden (Az.: 7 U 351/23 e). Eine außerordentliche fristlose Kündigung kann im Arbeitsrecht nur aus wichtigen Grund erfolgen. Bei Geschäftsführern oder Vorständen kann sich die Kündigung des Dienstvertrags als kompliziert erweisen. Bei groben …