Sofern die betreute Person krankheits- oder behinderungsbedingt ein Leben lang auf fremde Hilfe angewiesen sein wird, wird insbesondere die Tragung von Heimkosten durch den Sozialleistungsträger ein dauerhaft begleitendes Thema sein. Viele Familien …
Sofern die betreute Person krankheits- oder behinderungsbedingt ein Leben lang auf fremde Hilfe angewiesen sein wird, wird insbesondere die Tragung von Heimkosten durch den Sozialleistungsträger ein dauerhaft begleitendes Thema sein. Viele Familien sind nicht darüber informiert, dass die Finanzierung von Heimkosten durch den Sozialleistungsträger im Erbfall bereits dann wegfallen kann, wenn der Erblasser keine erbrechtliche Verfügung, ggf. in Form eines sog. „Behindertentestaments“ getroffen hat. Denn wenn die …